hast du einen Wohnsitz weiterhin in D, bekommst du deutsches Elterngeld, hast du deinen Wohnsitz in S bekommst du schwedisches Elterngeld
wichtig ist eben der Wohnsitz
das gleiche gilt, wenn du noch ein Arbeitsverhältnis in D hast, auch dann bekommst du weiterhin Elterngeld aus D und wo du dich während deiner Elternzeit aufhälst, ist ja deine Sache
bedenke aber, wenn du in Elternzeit bist und dein Arbeitsverhältnis kündigen möchtest, daß du eine besondere Kündigungsfrist hast, die ist 3 Monate zum Elternzeitende und nicht gemäßt Arbeitsvertrag
solltest du deinen Wohnsitz dann doch nach S bzw. dein Arbeitsverältnis dann doch während der Elternzeit kündigen, hast du Anrecht auf Elterngeld in S, deine Elternzeit aus D wird dann auf die Elternzeit in S angerechnet
Solange du in D in Elternzeit bist, bist du dort auch normal weiter krankenversichert, auch deine Kinder, fährst du nach S, bekommst du von der Krankenkasse die ganz normale Krankenversichertenkarte fürs Ausland mit, mit der du hier ganz normal zum Arzt gehen kannst
Kindergeld bekommst du ebenfalls weiterhin in D solange du dort wie gesagt Wohnsitz oder Arbeitsverhältnis hast und während der Elternzeit ruht ja dein Arbeitsverhältnis "nur"
mit der Personnenummer verhält es sich so, daß wenn du dich hier mit PN meldest, du natürlich hier auch hier dann deinen Wohnsitz hast und da Schweden nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz unterscheidet, wird durch die PN Schweden zum Hauptwohnsitz, in D kann man sich nicht mit Nebenwohnsitz melden, da man dann auch seinen Hauptwohnsitz in D haben muß, dann kann es zu Problemen mit der Kindergeldkasse und Elterngeldkasse kommen
du kannst dann natürlich auch die Kinder nicht hier anmelden, wenn du in D gemeldet bist und die Kinder hier, bekommst du natürlich auch kein Eltern-Kindergeld in D mehr, da die Kinder ja dann sozusagen nicht mehr in deiner Obhut sind
ihr müßt euch überlegen, was für euch am besten ist, die Katze beißt sich immer wieder in den Schwanz, die PN brauchst du natürlich dann wieder für alles in S, du kannst dich weder arbeitssuchend melden noch Kindergartenplatz anmelden etc.
http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... geld/5938/