Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Fall des 52-jährigen Mitarbeiters von SOS-Alarm, der in der vergangenen Woche frei gesprochen worden war, Berufung eingelegt. Der Mann war wegen Totschlags angeklagt worden. Als Mitarbeiter der Notrufzentrale SOS-Alarm hatte er einem Kranken keine Ambulanz geschickt. Der Kranke war kurze Zeit später gestorben. Staatsanwalt Gunnar Fjaestad sagte gegenüber dem Schwedischen Fernsehen, für den Fall, dass auch das Oberlandesgericht dem Straftatbestand Totschlag nicht entspreche, gehe es in der Berufung um die fahrlässige Gefährdung anderer.
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