Nanna hat geschrieben:
@Chromix:
Das mit den 7 Tagen bezieht sich auf all die Autos, die z.B. in Deutschland von in Schweden ansässigen Personen gekauft werden. Dann hat man nur Überfürhungsschilder, das Auto ist in der Regel abgemeldet im Land, wo man es gekauft hat. Damit darf man nur eine Woche fahren, das ist korrekt.
Wenn man das Auto aber im Grunde als Umzugsgut mitnimmt, dann gilt das aber nicht (vorausgesetzt, das Auto ist noch gemeldet). Wenn man ein Auto als Umzugsgut angibt, wenn man es hier registrieren will, so hat man ein paar Vorteile was z.B. Abgasreinigung angeht. Dann muss man das Auto aber ein Jahr besessen haben etc.
Genaueres steht hier:http://www.transportstyrelsen.se/Vag/Fordonsimport-och-ursprungskontroll/Flyttsaksfordon/
Und hier erlischt die Möglichkeit, das Auto als Umzugsgut zu deklarieren, nach einem Jahr. Danach kann man es nur noch normal importieren.
Gruss
Nanna
Das steht hier nicht und das stimmt auch nicht. Ich hab's selber nicht glauben können und habe beim Transportstyrelsen angerufen und der Mitarbeiter hat mir bestätigt, daß das Fahrzeug innerhalb einer Woche umgemeldet werden muß. Der kurze Zeitraum war ihm wohl selber etwas unangenehm ..... Inwiefern das kontrolliert und verfolgt wird, sei dahingestellt aber offiziell gilt 1 Woche!
Die bei dem angegebenen URL genannten Zeiträume von 1 Jahr sind
Voraussetzungen für die Behandlung als Flyttsaksfordon und nicht die Zeit, innerhalb der das Fahrzeug umgemeldet werden muss:
* varit bosatt utomlands i minst ett år
* varit ägare av fordonet i minst ett år
* använt fordonet utomlands i minst ett år
will heißen:
* man muß mindestens 1 Jahr vorher im Ausland gewohnt haben
* man muß seit mindestens 1 Jahr Eigentümer des Fahrzeugs sein
* man muß das Fahrzeug mindestens 1 Jahr vorher im Ausland genutzt haben
Ob ich mein Fahrzeug als Flyttsaksfordon anmelden soll, habe ich den Mitarbeiter beim Transportstyrelsen dann auch gleich gefragt, wusste er aber nicht und hat mich ans Bilprovningen (TÜV/Dekra) verwiesen. Dort habe ich dann mit einem Prüfingenieur gesprochen und der sagte mir, daß ich mir das sparen kann, wenn mein Auto vorher in einem EU-Land angemeldet war und somit den in der EU geltenden Regelungen entspricht.