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Schweden
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Schweden und Norwegen - Fähre, Urlaub, Reisen & Meer

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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern schwergemacht!
BeitragVerfasst: 17. April 2008 09:03 
Neuling
Neuling

Registriert: 10. Dezember 2007 21:23
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Wird wohl schon seinen Grund haben warumnicht Eu-Bürgern die Einreise erschwert wird. Ich kenne viele Schweden die sagen das Boot ist voll.
:danke:

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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern schwergemacht!
BeitragVerfasst: 17. April 2008 09:10 
Schweden Guru
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Wolfsangel hat geschrieben:
Wird wohl schon seinen Grund haben warumnicht Eu-Bürgern die Einreise erschwert wird. Ich kenne viele Schweden die sagen das Boot ist voll.


Ist das nicht ein wenig zu einfach?

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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern schwergemacht!
BeitragVerfasst: 17. April 2008 14:45 
Neuling
Neuling

Registriert: 10. Dezember 2007 21:23
Beiträge: 4
Wohnort: Welfenland
Wie zu einfach,Sabine?
Vielleicht gibt es halt schweden die meinen das sie gerne unter sich sein wollen, und denen geht es auf den wecker das noch mehr rein wollen, nur der Arbeit wegen. Aber ein Teil will ja nur ihren geschäften nach gehen....

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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern schwergemacht!
BeitragVerfasst: 21. April 2008 01:09 
Hej Ralf

Leider gibt es dazu erstmal keinen Link oder eine schnelle Hilfe. Zum einen, du schreibst nicht, ob die beiden zusammenwohnen oder verheiratet sind, zum anderen welche Staatsangehörigkeit Sie hat.
Hier liegt nämlich der Knackpunkt. Angenommen, sie ist verheiratet mit einem deutschen Staatsangehörigen, selbst hat sie aber noch eine Staatsangehörigkeit, die zu keinem EU Land gehört. Dann hätte sie den Antrag auf Einwanderung aus dem Lande, in dem sie innerhalb der EU die permanente Aufenthaltsgenehmigung hatte, den Antrag auf Einwanderung stellen muessen. Durch die Heirat mit einem deutschen erhält sie ja nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, nur die Aufenthaltsgenehmigung. Und zwar vor der Einreise hätte der Antrag gestellt werden müssen und ihre offizielle Einreise hätte nach erfolgter Genehmigung erfolgenmüssen! Jetzt ist sie wahrscheinlich nur auf einem normalen Touristenvisum im Lande (max3mon).

Sollte sie nicht verheiratet sein und keine Staatsbuergerschaft eines EU Landes besitzen, muss sie den Antrag auf Emigration aus ihrem Heimatland stellen.

Dass gilt in so gut wie jedem EU-Land, Schweden macht da keine Ausnahme und hat mit Demokratie herzlich wenig zu tun.
Wenn ich vorhabe, in ein Land auszuwandern, dann ist es heutzutage überhaupt kein Problem, an relevante Informationen zu kommen, sei es durch einen Besuch des jeweiligen Konsulates oder eines Telefonates dorthin, sei es durch Anfragen in den verschiedenen Sweden-Foren.

Leider hat dein Freund diese Möglichkeit nicht genutzt, am besten zu einem Anwalt gehen, der sich mit Emigrationsfragen auskennt, wahrscheinlich wird er aber auch keine andere Lösung vorschlagen können , als auszureisen und den Antrag aus DE zu stellen und bis zur
Genehmigung abzuwarten. Nach der zweiten Ablehnung wird sich dass wahrscheinlich nicht umgehen lassen.

Bitte, stelle Schweden nicht als unliberal oder undemokratisch hin, die Leute die die Ablehnung des Antrages veranlasst haben, sind nur den normalen Richtlinien der Gesetzgebung gefolgt, jedes andere EU Land verfährt genauso. Die Möglichkeit, eine legale Einwanderung nach Schweden zu tätigen, war ja gegeben, die beiden hätten sich nur erkundigen müssen.
Der Aussage, es den Auswanderen schwer zu machen möchte ich doch
nicht zustimmen.

MfG Gerhard


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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern schwergemacht!
BeitragVerfasst: 21. April 2008 07:19 
Alter Schwede
Alter Schwede
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Registriert: 5. Oktober 2006 10:29
Beiträge: 2204
Wohnort: Järna
Hej Gerhard,
vielen Dank für deinen sehr informativen Beitrag, der in allen Punkten stimmt. DENN ich habe das gleiche mit meinem Mann durchlaufen, der als Amerikaner mit permanenter Aufenthalts-und Arbeitsgenehmigung von Deutschland nach Schweden eingereist ist.
Und wie du schon geschrieben hast, es wurde nicht meitgeteilt, ob die beiden verheiratet sind und wenn ja, wie lange. Die Frist für die ständige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland liegt bei 5 Jahren, nach der Eheschliessung, bei Beantragung muss man einige unangenehme aber wichtige Fragen beantworten, haben wir in Deutschland erlebt.
Und auch wenn man die ständige Aufenthaltsgenehmigung hat, ist man nicht davor geschützt, sie wieder zu verlieren, z.B. nach einem Aufenthaltsaufenthalt, der eine bestimmte Länge nicht überschreiten darf, danach beginnt die Prozedur wieder von vorn.

Aber wie ich in einem anderen Forum gelesen habe, entspricht die ganze Geschichte eh nicht der Wahrheit.
Auch hat sich Ralf nie wieder geäußert, also hat sich die ganze Sache wohl in Luft aufgelöst oder es ist ein "Lügengerüst"

LG JANA

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Man muss 1000 Dinge machen um zu beweisen wie toll man ist.. Aber nur einen Fehler begehen, um nichts mehr wert zu sein !


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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern schwergemacht!
BeitragVerfasst: 21. April 2008 13:19 
Schwedenfreund
Schwedenfreund

Registriert: 2. März 2008 19:27
Beiträge: 420
Wohnort: Skatteby Gård
Welch ein Angler

Was angelt den das Wofsangelchen eigentlich.

Hauptsache dass keiner anbeisst.

Grüsst
H :smt006 ans

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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern schwergemacht!
BeitragVerfasst: 18. Mai 2008 20:50 
Neuling
Neuling

Registriert: 18. Mai 2008 20:08
Beiträge: 5
Wohnort: Göteborg
Wenn Hartmut 20.000€ auf ein Konto legen kann, dann kann er sich sicher einen Anwalt leisten... ;-) ich würde an seiner Stelle zu einem Anwalt gehen... der hat Ahnung von den Gesetzen und kann da sicher helfen

:-)

ich wünsche Hartmut viel Erfolg


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 Betreff des Beitrags: Re: Auswandern schwergemacht!
BeitragVerfasst: 28. Mai 2008 13:36 
Neuling
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Registriert: 10. Dezember 2007 21:23
Beiträge: 4
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Das muß man hier wohl bezweifeln....

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