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Hej Ralf
Leider gibt es dazu erstmal keinen Link oder eine schnelle Hilfe. Zum einen, du schreibst nicht, ob die beiden zusammenwohnen oder verheiratet sind, zum anderen welche Staatsangehörigkeit Sie hat. Hier liegt nämlich der Knackpunkt. Angenommen, sie ist verheiratet mit einem deutschen Staatsangehörigen, selbst hat sie aber noch eine Staatsangehörigkeit, die zu keinem EU Land gehört. Dann hätte sie den Antrag auf Einwanderung aus dem Lande, in dem sie innerhalb der EU die permanente Aufenthaltsgenehmigung hatte, den Antrag auf Einwanderung stellen muessen. Durch die Heirat mit einem deutschen erhält sie ja nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, nur die Aufenthaltsgenehmigung. Und zwar vor der Einreise hätte der Antrag gestellt werden müssen und ihre offizielle Einreise hätte nach erfolgter Genehmigung erfolgenmüssen! Jetzt ist sie wahrscheinlich nur auf einem normalen Touristenvisum im Lande (max3mon).
Sollte sie nicht verheiratet sein und keine Staatsbuergerschaft eines EU Landes besitzen, muss sie den Antrag auf Emigration aus ihrem Heimatland stellen.
Dass gilt in so gut wie jedem EU-Land, Schweden macht da keine Ausnahme und hat mit Demokratie herzlich wenig zu tun. Wenn ich vorhabe, in ein Land auszuwandern, dann ist es heutzutage überhaupt kein Problem, an relevante Informationen zu kommen, sei es durch einen Besuch des jeweiligen Konsulates oder eines Telefonates dorthin, sei es durch Anfragen in den verschiedenen Sweden-Foren.
Leider hat dein Freund diese Möglichkeit nicht genutzt, am besten zu einem Anwalt gehen, der sich mit Emigrationsfragen auskennt, wahrscheinlich wird er aber auch keine andere Lösung vorschlagen können , als auszureisen und den Antrag aus DE zu stellen und bis zur Genehmigung abzuwarten. Nach der zweiten Ablehnung wird sich dass wahrscheinlich nicht umgehen lassen.
Bitte, stelle Schweden nicht als unliberal oder undemokratisch hin, die Leute die die Ablehnung des Antrages veranlasst haben, sind nur den normalen Richtlinien der Gesetzgebung gefolgt, jedes andere EU Land verfährt genauso. Die Möglichkeit, eine legale Einwanderung nach Schweden zu tätigen, war ja gegeben, die beiden hätten sich nur erkundigen müssen. Der Aussage, es den Auswanderen schwer zu machen möchte ich doch nicht zustimmen.
MfG Gerhard
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