Mit der Registrierung beim Migrationsverk ist man NICHT folkbokförd!
Das ist man erst mit Erhalt der Personnummer und das geschieht durch das SKATTEVERKET!
http://www.skatteverket.se/4.18e1b10334 ... 00039.html Hier ein Link zur Sache, auf schwedisch natuerlich und somit recht verbindlich fuer alle die Fragen dazu haben.
http://www.notisum.se/rnp/sls/lag/19910481.htmDen Begriff des doppelten Wohnortes (dubbelt bosättning) gibt es in Schweden eigentlich nur im Hinblick auf den Arbeitsplatz, d.h. steurerrechtlich können in so einem Fall Erstattungen fuer damit verbundene Kosten beantragt werden. Zumeist wird aber als Hauptwohnsitz der Mittelpunkt angesehen wo man sich bei der Familie aufhält. Damit verbunden ist ein
regelmässiger Aufenthalt bei der Familie,
mind einmal pro Woche oder auch im Monat. Längere, zusammenhängende Aufenthalte (Monate) im anderen Land betrifft dies nicht!
>
http://www.skatteverket.se/privat/folkb ... 02966.htmlAlso nicht verallgemeinern! 4-5 Sommarmonate am Stueck sind etwas anderes! Kein Rentner hat dadurch das Recht auf die PN!
Ich wuere jedem empfehlen sich seine Auskuenfte direkt beim Skatteverket zu holen! Es gibt deutschsprachige Mitarbeiter. Mit der Registrierung beim Migrationsverket ist es nicht getan! Die bekommt ein EU-Buerger mittlerweile ohne grosse Probleme. Und die ist völlig ausreichend, auch fuer einen längeren Urlaubsaufenthalt von Rentnern in Schweden. Was man machen kann: Eine Org.-Nummer beim Skatteverket beantragen. Die wird als Ersatz zur PN benutzt.
Also nicht auf die
Erfahrungen anderer setzen. Auch Mitarbeiter beim Skatteverket können Fehler machen (allein rein sprachlich bedingt) und das man mit der Aufenthaltsdauer mogelt ist nicht zu empfehlen!
Aber wer schwedisch beherrscht, liest eben oben die Angaben in den Links durch und ist damit schon mal um einiges schlauer

Und dran denken: Mit Erhalt der PN muss man dann auch in Schweden deklarieren ...
mhv
Heike