E 303 gilt nur bei Arbeitslosengeld 1http://www.eu-info.de/sozialversicherung-eu/eformulare/e-300er/e-303/bei Hartz IV kannst du einen bezahlte Ortsabwesenheit bei dem für Dich zuständigen SB / FM beantragen ( schriftlich wegen Nachweis ) der /die
muß schriftlich begründen warum er/sie dich nicht in das EU Ausland zur
Arbeitssuche läßt .....bei Ablehnung verstößt er /sie gegen EU-Recht !
Während dieser Zeit läuft Dein Hartz IV - ALG 1 weiter inkl Krankenkasse ,wenn du wieder zurück bist sofort bei dem Jobcenter zurückmelden ...wenn du Arbeit gefunden hast wird Umzug zur Jobaufnahme sowie bis zum ersten Lohn weiter bezahlt.
Besser einen Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bei Antragstellung vorlegen dann wird die Fahrt zur/vom Vorstellungsort mitbezahlt ....