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 Betreff des Beitrags: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 23. Oktober 2010 12:27 
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Registriert: 8. August 2010 10:19
Beiträge: 30
Hallo Alle,

wie sieht es denn aus, wenn man sich in Schweden niederlassen möchte, aber dort nicht arbeitet, sondern von seinem Ersparten lebt? Bekommt man dann die Aufenthaltserlaubnis, wenn man z. B. Mieteinnahmen nachweist?

Grüsse Elka67


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 24. Oktober 2010 20:35 
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Registriert: 8. Januar 2008 13:10
Beiträge: 282
Wohnort: Schweden/Småland
Solange Du nachweisen kannst, dass Du Dich ernähren kannst, ist es kein Problem. Egal woher das Geld kommt (naja, offiziell und ehrlich sollte es vielleicht schon sein :D ).

Gruss
Nanna


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 27. Oktober 2010 15:19 
Teilnehmer
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Registriert: 12. September 2010 18:03
Beiträge: 12
Hallo Elka!

Als EU-Buerger bekommst du dein Aufenthaltsrecht und Personnummer auch ohne Arbeitgeber, aber mit Wohnsitz. Und es kann sein (wie es bei meinem Freund war), dass du einen Kontoauszug nachweisen musst mit mind. 1500 Euro oder entsprechend Kronen. Das Konto muss aber auf deinen Namen laufen und aktuell sein.
Gruss


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 28. Oktober 2010 20:01 
bakis hat geschrieben:
Hallo Elka!

Als EU-Buerger bekommst du dein Aufenthaltsrecht und Personnummer auch ohne Arbeitgeber, aber mit Wohnsitz. Und es kann sein (wie es bei meinem Freund war), dass du einen Kontoauszug nachweisen musst mit mind. 1500 Euro oder entsprechend Kronen. Das Konto muss aber auf deinen Namen laufen und aktuell sein.
Gruss


wirklich nur 1500 euro oder doch eher 15.000??? 1500 reichen doch mal gerade für einen urlaub und nicht für die annahme, dass mein ein jahr unabhängig vom staat leben kann, oder?


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 28. Oktober 2010 20:40 
Ich weiß nicht, ob der Betrag von 1500 Euro richtig ist. Ich kann mich noch erinnern,
das das Minimum 4500 Kronen waren. Ich weiß nicht, wie es sich nun geändert hat.
Wenn es 1500 Euro sein sollten, so könnten die wenigsten Rentner in Schweden leben.
Denn wer hat schon als einfacher Knecht soviel Rente im Monat?
LG meinesarah


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 29. Oktober 2010 09:29 
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Registriert: 4. Januar 2008 21:20
Beiträge: 1211
Wohnort: Ronneby
Evtl. sind es 1500 Euro pro Monat und fuer mehrere Personen!
Denn die Summe richtet sicn nach dem Basbelopp und der beträgt um die 6500 Kronen pro Erwachsener, Kinder die Hälfte.
Anderes kann ich mir nicht vorstellen, denn mit einmaligen 1500 Euro lässt sich das Mirgrationsverket im Bezug auf ausreichende Mittel nie und nimmer "abspeisen".
Von den 15000 Euro als Gesamtbetrag/Jahr habe ich allerdings auch schon gehört.

Es kostet uebrigens nichts, dort persönlich vorher gezielt nachzufragen!

Många hälsningar
Heike

_________________
"Wer seine Meinung nie zurückzieht, liebt sich selbst mehr als die Wahrheit."
Joseph Joubert


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 30. Oktober 2010 22:06 
Vielleicht muß ich noch einmal meinen Wertegang hier darlegen. Ich will mal 1994 anfangen.
Damals kaufte ich mir ein Ferienhaus in Smoland. Bevor der Kauf abgewickelt werden konnte,
mußte ich noch ein polizeiliches Führungszeugnis von Deutschland erbringen. Gleichzeitig mußte
ich mich beim Migrationsverket anmelden um nicht alle drei Monate das Land zu verlassen. Auch
mußte ich eine Krankenversicherung in Deutschland nachweißen. Viele Dinge, die sich Heute zu
gunsten der EU geändert haben. 1996 lag der Rentenbeitrag, den man aus der staatlichen Rentenkasse bekommen hatte, ohne irgentwelche Beiträge hier in Schweden eingezahlt zu haben, bei 4500 Kronen. Wie er Heute aussieht, weiß ich nicht. Es gibt also eine gewisse Mindestrente, die mir als Schwede zusteht. Vielleicht vergleichbar mit der ehemaligen Sozialhilfe, wie in Deutschland.
Da ich ein Einkommen von unter 1300 Euro im Monat habe, war es doch für mich kein Problem,
vom schwedischen Staat aufgenommen zu werden . Also bin ich 2008 nach Schweden ausgewandert.
Ich Lebe nun hier, bin froh, das der Staat mich hier Leben lässt und ich eine neue Heimat gefunden habe. Auch passt alles. Ich habe super Nachbarn gefunden und gehöhre bei Ihnen zur Familie. Was will ich mehr. Ich muß immer wieder sagen, Danke Schweden.
Das mal einige Gedanken von mir.
LG meinesarah


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 10. November 2010 12:49 
tja ist nicht ganz so einfach

also auch wenn " Mann " ein Haus in Schweden hat , dann kann es noch
Ärger mit dem Aufenthaltsrecht geben ....hat das Haus keinen Strom -Wasseranschluß oder ist dieser stillgelegt , dann ist das Haus nicht
bewohnbar und somit wird es nix mit Aufenthalt .......


Grüßle
:evil:


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 11. November 2010 19:40 
Ich muß Dir eigentlich widersprechen. Noch einmal zu meinen Werdegang?
Ich habe 1994 eine alte Kapelle gekauft, ein Großer Raum. 75 qm, kein Wasser kein Abwasser.
Als einziges war eine alte Typisch schwedische Elektrik im Haus. Um keine Probleme mit dem
Skatteverket zu bekommen, meldete ich mich damals 1997 an. Damals mußte ich noch ein
polizeiliches Führungszeugnis von Deutschland erbringen. Auch mußte ich mindestens 4.500,00
Kronen als Einkommen nachweisen. War zu diesen Zeitpunkt die Mindestrente bzw. der Sozialhilfesatz hier in Schweden. Auch mußte ich eine Krankenversicherung in Deutschland nachweisen. Es waren also sehr viele Hürden damals. Heute hat es sich sehr viel vereinfacht
Jedoch, es haben sich die Dinge geändert und es ist Heute einfacher geworden.
LG meinesarah


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 15. November 2010 17:04 
sorry sarah

so wurde es mir gesagt ....in welcher Gegend in S wohnt ihr ? Ist das von Län zu Län
verschieden ? :roll:

Grüßle


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 19. November 2010 23:46 
Es ist in jeden Län anders. Jedes Län oder auch komune hat seine eigenen Gesetze. Was ist Mälmö zutrifft ist bei uns ganz anders. Mag sein, das man einige Dinge beachten muß. Nur meiner Meinung nach, ist der eigentliche Sozialhilfesatz bzw. der Mindestrentesatz hier in Schweden ausschlaggebend. War 1994 mal bei 4.500,00 Kronen. Wie er Heute ist, kann ich nicht sagen? Damals mußte ich aber den Satz nachweisen?
Es kann sich zu damals vieles geändert haben. Nur man sollte mich jetzt nicht festnageln?
Einen Satz von 15.000,00 Kronen kann ich mir nicht vorstellen. Vorstellen kann ich mir aber, das ich Heute für einen Telefonanschluß 15.000,00 Kronen hinterlegen muß. Waren damals schon 10.000,00 Kronen normal, also sprich 1995. Möchte also mal deutsche hier hören, die mit solchen Problemen zu kämpfen hatten. Ich konnte einen Telefonanschluß ohne Mehrkosten erhalten. weil damals meine Nachbarn für mich gebürgt hatten. Mein Freund mußte bei der Telia
10.000,00 Kronen erst einmal hinterlegen. Hat sie zwar dann nach einen halben Jahr zurück geholt, aber es waren 10.000,00 Kronen.
Wer hat auch solche Dinge erlebt?
meinesarah


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 21. November 2010 20:42 
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Hejsan,

ich kann mir gut vorstellen das es bei dem Aufenthaltsrecht zwar gewisse Vorgaben gibt die man einhalten sollte aber ich denke feste Grenzen die man einhalten muss gibt es da nicht.
Ich kenne z.B. Leute die mit dickem Bankkonto nach Schweden gekommen sind und das Aufenthaltsrecht bekommen haben genauso wie andere die es mit weniger als 10.000 kr/mon. für eine 5 köpfige Familie bekommen haben.
Es kommt scheinbar auch immer auf viele Faktoren an, hat man ein schuldenfreise Haus oder wohnt man auf Miete, auf dem Land oder z.B. in Stockholm. Viele Leute denen wir bei der Einwanderung geholfen haben mußten keinen bestimmten Betrag nachweisen. Sie haben genauso wie ich/wir das Aufenthaltsrecht mit der Auflage bekommen das man über ausreichende finanzielle Mittel verfügen muß um sich selber Versorgen zu können und keine Hilfen vom schwedischen Staat zu erwarten hat.
Man sollte sich nicht von alle möglichen im Internet grassierenden Zahlen in die Irre führen lassen. Es gibt verschieden Seiten auf denen verschiedenste Zahlen genannt werden, wenn man aber danach geht hätten viele von denen die wir kennen kein Aufenthaltsrecht bekommen dürfen.
Ich hab schon stundenlang im Internet gesucht um verlässliche Aussagen oder Zahlen über irgendwelche Grenzen oder Mindestbeträge zu finden, bissher leider ohne Erfolg.
(Vielleicht findet oder weiß ja einer von Euch da mal was.) :wink:
Es kann aber durchaus sein, wenn das von Län zu Län unterschiedlich ist das es da Unterschiede gibt und es vom Migrationsverket individuell entschieden wird.

Viele Grüße aus Såland :flagge:
Harald

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Man muss dem Leben nur gelassen folgen und ihm ein Höchstmaß an Freude entnehmen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 22. November 2010 01:59 
Harald, ich habe schon einmal darüber berichtet. Aber, ich will es noch einmal erklähren?
Bei mir war es 1997. Damals war ich schon Rentner, konnte ein Eikommen über 10.000,00 Kronen nachweißen. Habe mich beim intregationsverket angemeldet, mußte damals eine Krankenversicherung nachweißen, was kein Problem war, hatte man ja automatisch von meiner Rente abgezogen, und ein Bleiberecht war damals für mich kein Problem. Der sozialhilfesatz war damals 4.500,00 Kronen. Aber ich mußte damals auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis aus Deutschland vorlegen. Heute ist es einfacher geworden? Du kannst Heute nach Schweden kommen, wenn Du ein Einkommen über dem sozialhilfe Satz hast und somit den schwedischen Staat nicht auf der Tasche liegst. Was aber der heutige Sozialhilfesatz ist, weiß ich nicht?
Wichtig ist immer noch der Krankenbeitrag. Wenn Du den in Deutschland nachweißen kannst und dort auch bezahlst, bist Du in Schweden Krankenversichert und hast somit keine Probleme.
Ich denke, Du kennst es aus eigener Erfahrung? Das so meine Gedanken. Ob sie noch richtig sind, weiß ich nicht.
meinesarah


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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 26. Dezember 2010 11:30 
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meinesarah hat geschrieben:
Bei mir war es 1997.

Hej meinesarah,

Sorry, hab deine Antwort erst heute gelesen. 1997! lang, lang ist es her. :wink: Aber es ist auch Heute noch in etwa wie damals nur das die Grenzen sich geändert haben. Ich will mich jetzt nicht genau festlegen aber der Sozialhilfesatz liegt im Moment nicht mehr bei 4.500 kr, sondern so viel ich weiß bei ca. 7.000 kr. Als Rentner oder wenn man vom ersparten in Schweden leben will muß man die Deutsche Krankenversicherung auch Heute noch nachweißen ebenso die ausreichenden finanziellen Mittel. Das mit dem Polizeilichen Führungszeugnis ist allerdings Dank der EU mittlerweile weggefallen, die EU muß ja auch mal für etwas gut sein. :wink:

Viele Grüße aus Småland :flagge:
Harald

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 Betreff des Beitrags: Re: Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitsplatz?
BeitragVerfasst: 26. Dezember 2010 13:37 
hier mal die Zusammenfassung

allerdings in Englisch :

http://www.migrationsverket.se/info/eumedborgare_en.html

dort könnt Ihr Euch auch elektronisch registrieren lassen ...geht schneller

Grüßle


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