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 Betreff des Beitrags: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 6. April 2010 20:16 
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Hejsan,

ich hab auch mal wieder 2 Fragen an die bereits ausgewanderten Deutschen:

Ich habe mich schon länger entschieden, dass ich auch nach Schweden will, und ja ich habs mir schon lange gründlich überlegt. Hatte auch schon einiges positives Jobfeedback (u.a. ein intervju in Sthlm, aber der Job hat mir nicht 100% zugesagt).

Aber mir sind noch 2 Sachen betreffend der Registrierung und des Aufenthaltsrechts unklar (die sicher schon mal gefragt worden sind..):

* Welche Dokumente braucht man denn nun bei der Anmeldung in der folkbokföring beim Skatteverket, speziell aus Deutscher wirklich?

Man schrieb mir der "Passport" und Auskunft über den "civil stånd" von der deutschen Meldebehörde - Ist damit der Personalausweis oder ein Reisepass gemeint? Und was heißt Familienstandnachweis? Ein Melderegisterauszug? Wie war das bei euch?

* Ich würde evtl. gerne bevor ich in Schweden wieder anfange zu arbeiten eine kurze Zeit (evtl. 3 Monate, oder etwas länger) nicht arbeiten. Geht das überhaupt? Ohne Job kriegt man doch kein upphållrätt (EU-Mitglied) vom Migrationsverket, es seie denn man weißt genügend finanzielle Mittel nach. Kennt da jemand die Mindestgrenze? Und kann man sich ohne Job trotzdem für eine PN anmelden?

:danke: an die alten Schwedenkenner.

Hej hej


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 7. April 2010 19:03 
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Reisepass und familienbuch(blatt) (original, kopie wird vom skatteverket gemacht)


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 7. April 2010 19:48 
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Wirklich Reisepass? Reicht in der EU der Personalausweis nicht aus ? :|

Und wo kriege ich das Familienblatt her? Das Familienbuch kann ich schlecht mit nach SE nehmen...


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 7. April 2010 20:29 
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aeki hat geschrieben:
Wirklich Reisepass? Reicht in der EU der Personalausweis nicht aus ? :|

Und wo kriege ich das Familienblatt her? Das Familienbuch kann ich schlecht mit nach SE nehmen...


Das Familien(stamm)buch wirst Du aber brauchen, wegen Geburtsurkunde und evtl. Heiratsurkunde. Frag mal Deine Eltern.

:smt006 Freddy


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 7. April 2010 20:52 
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Danke. Ja das Familienbuch will ich aber nicht mit nach Schweden nehmen, das ist ja doof :/ ..

Kann man sich nicht die Geburtsurkunde vom Standesamt in DE ausstellen lassen, so dass man eine eigene hat?


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 7. April 2010 21:03 
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aeki hat geschrieben:
Wirklich Reisepass? Reicht in der EU der Personalausweis nicht aus ? :|


Wenn du vorhast, in Schweden zu bleiben, ist es ohnehin ratsam, einen Reisepass machen zu lassen. In Schweden ist er nicht nur teurer, sondern man muss ihn auch zwingend in Stockholm beantragen.

Familienbuch war bei mir nicht nötig. Ist aber auch schon eine Weile her.

Was die 3-Monats-Frage angeht: du kannst da, wenn du es ganz korrekt machen willst, nur über die eigenen Mittel gehen. Es werden da Werte von 10.000 € pro Person und Jahr gehandelt, aber nichts genaues weiß man nicht. Die EU-Richtlinie schreibt jedenfalls vor, dass der verlangte Wert das Sozialhilfeniveau im Gastland nicht überschreiten darf.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 7. April 2010 21:14 
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Also, ich habe mich ebenfalls ohne Familienbuch bzw. Auszug daraus hier ohne Probleme sowohl bei Skatteverket als auch bei migrationsverket registriert. War vor einem Jahr etwa...

Personalausweis müsste ausreichen, auch wenn Reisepass natürlich nicht schaden kann, wie hansbaer schrieb.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 8. April 2010 06:42 
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ich versteh die schwierigkeiten nicht...
Reisepass, auszug aus dem familienbuch (beim standesamt zu holen)
damit ist man auf der sicheren seite.
aber klar kann ich mit dem perso es probieren... nur sollte dann nicht das große jammern anfangen, wenn die was nach haben wollen...
manchmal hab ich den eindruck, es sollte keine arbneit machen, das auswandern, es sollte einfach so by the way gemacht werden.
mensch, das ist ein weitreichender schritt in jedermanns/fraus leben.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 8. April 2010 09:13 
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Sumac hat geschrieben:
damit ist man auf der sicheren seite.


Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein solches Dokument ist rechtlich wohl nicht bindend, da es nicht unbedingt internationalen Standards entspricht. Wenn es in deutscher Sprache abgefasst ist, müsste es theoretisch sogar amtlich beglaubigt übersetzt werden.

Ein Personalausweis hingegen ist wie ein Reisepass ein europaweit anerkanntes Reisedokument.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 8. April 2010 09:25 
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Nun sagt wieder jeder was anderes. Danke für die Antworten trotzdem.

Laut offizieller Auskunft vom Skatteverket wird gebraucht:

* Dokument, das den Familienstand nachweist (z.B. Auszug aus dt. Register)

* Passport (wobei Passport meiner Meinung nach deutsche "ID" oder auch Reisepass heißen kann)

Von Geburtsurkunde sagte man mir nix, und in der Geburtsurkunde steht ja auch kein Familienstand.

Nun ja, Reisepass hab ich ja noch keinen, könnte man natürlich beantragen, aber ich wozu, wenn der Perso reichen würde? Tolle EU...


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 8. April 2010 09:34 
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aeki hat geschrieben:
Nun ja, Reisepass hab ich ja noch keinen, könnte man natürlich beantragen, aber ich wozu, wenn der Perso reichen würde? Tolle EU...


Dazu nochmal als Erklärung, wieso es interessant ist, einen Reisepass zu haben: bislang ist es so, dass man bei deutschen Auslandsvertretungen keine neuen Personalausweise beantragen kann. Dies wird erst ab 2013 eingeführt werden. Personalausweise kann man bis Ende 2012 nur in Deutschland selbst erhalten. Die Behörden sind eigentlich dazu verpflichtet, auch Auslandsdeutschen Ausweise auszugeben, aber sie verweigern oft die Kooperation nach dem Motto "nicht zuständig".

Also ist man als Auslandsdeutscher von dem Zugang zu Personalausweisen weitgehend abgeschnitten. Braucht man dann ein Ausweisdokument, ist die zuständige Stelle die Botschaft in Stockholm, die für z.B. Einwohner Norrlands eine Tagesreise entfernt liegt. Man muss persönlich aufkreuzen und allerlei Dinge, u.a. die Geburtsurkunde, mitbringen. Neben den Reisekosten fallen für den Pass auch rund 100€ für Bilder und Ausfertigungsgebühr an. Das ganze ist also ein ziemlicher Aufwand und erheblich teurer als in Deutschland. Daher ist es ratsam, sich vor Abmeldung in Deutschland mit allen Ausweisdokumenten zu bewaffnen, die man kriegen kann.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 8. April 2010 10:24 
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Zitat:
Dazu nochmal als Erklärung, wieso es interessant ist, einen Reisepass zu haben: bislang ist es so, dass man bei deutschen Auslandsvertretungen keine neuen Personalausweise beantragen kann. Dies wird erst ab 2013 eingeführt werden. Personalausweise kann man bis Ende 2012 nur in Deutschland selbst erhalten. Die Behörden sind eigentlich dazu verpflichtet, auch Auslandsdeutschen Ausweise auszugeben, aber sie verweigern oft die Kooperation nach dem Motto "nicht zuständig".

Also ist man als Auslandsdeutscher von dem Zugang zu Personalausweisen weitgehend abgeschnitten. Braucht man dann ein Ausweisdokument, ist die zuständige Stelle die Botschaft in Stockholm, die für z.B. Einwohner Norrlands eine Tagesreise entfernt liegt. Man muss persönlich aufkreuzen und allerlei Dinge, u.a. die Geburtsurkunde, mitbringen. Neben den Reisekosten fallen für den Pass auch rund 100€ für Bilder und Ausfertigungsgebühr an. Das ganze ist also ein ziemlicher Aufwand und erheblich teurer als in Deutschland. Daher ist es ratsam, sich vor Abmeldung in Deutschland mit allen Ausweisdokumenten zu bewaffnen, die man kriegen kann.


Nun ja, das ist aber ein anderes Thema wie ich finde. Beantwortet ja nicht, ob man nun für die Registrierung Perso oder Reisepass brauche. :?


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 8. April 2010 10:27 
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aeki hat geschrieben:
Nun ja, das ist aber ein anderes Thema wie ich finde. Beantwortet ja nicht, ob man nun für die Registrierung Perso oder Reisepass brauche. :?


Naja, du hattest gefragt, wieso man einen Reisepass beantragen sollte, wenn doch der Perso reicht. Da wollte ich dir nahebringen, wieso das mit dem Perso so eine heikle Angelegenheit ist.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 8. April 2010 15:15 
hansbaer hat geschrieben:
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein solches Dokument ist rechtlich wohl nicht bindend, da es nicht unbedingt internationalen Standards entspricht. Wenn es in deutscher Sprache abgefasst ist, müsste es theoretisch sogar amtlich beglaubigt übersetzt werden.

Zur deutschen Sprache eine kurze Anekdote: Bei Ummeldung eines Autos von D nach S bekommt man vom Transportstyrelsen (auf Wunsch) eine deutsche Ausfertigung der Anmeldebestätigung, die man dann den deutschen Behörden zwecks Abmeldung schicken kann. Ohne Mehrkosten und fast fehlerfrei.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 9. April 2010 06:12 
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hansbaer hat geschrieben:
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein solches Dokument ist rechtlich wohl nicht bindend, da es nicht unbedingt internationalen Standards entspricht. Wenn es in deutscher Sprache abgefasst ist, müsste es theoretisch sogar amtlich beglaubigt übersetzt werden.


der auszug aus dem stammbuch (Stammbuchblatt) ist ein rechtlich bindendes papier, da es in DE ein amtliches schreiben (vom amtsgericht) ist...
ob es amtlich beglaubigt übersetzt werden muss, ist eine andere frage.
ich würde es erstmal ohne übersetzung probieren.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 9. April 2010 10:56 
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Ich hab derzeit das Stammbuch in Original mitgenommen, die haben entsprechendes kopiert und fertig ;-)

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 9. April 2010 11:34 
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HeikeBlekinge hat geschrieben:
Ich hab derzeit das Stammbuch in Original mitgenommen, die haben entsprechendes kopiert und fertig ;-)


Genau, das ist der einfachste Weg. Ich weiß gar nicht warum Du (aeki) deswegen so ein Aufstand machst! Was den Bürokratismus angeht ist das wohl die leichteste Übung. Man sollte halt nur gut auf das Buch, bzw. Geburtsurkunde aufpassen. :smt064

:smt006 Freddy

P.S.: Das einfachste wäre natürlich erstmal 3 Monate in Schweden zu sein und dann wieder zurück nach D. :lol:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 9. April 2010 12:29 
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Zitat:
Genau, das ist der einfachste Weg. Ich weiß gar nicht warum Du (aeki) deswegen so ein Aufstand machst! Was den Bürokratismus angeht ist das wohl die leichteste Übung. Man sollte halt nur gut auf das Buch, bzw. Geburtsurkunde aufpassen. :smt064


Das ist schon klar. Ich will nur das Original nicht gern mittnehmen, zumahle ich das nicht "aufbewahre".

Zitat:
P.S.: Das einfachste wäre natürlich erstmal 3 Monate in Schweden zu sein und dann wieder zurück nach D. :lol:


Nö.

:smt006


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 11. April 2010 11:33 
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Ich hatte heute (am Sonntag - wow ..) eine Antwort vom Skatteverket. Dort zumind. braucht man als EU oder EWR-Buerger lediglich den Personalausweis sowie einen Nachweis ueber den Famlienstand. Man kann natuerlich auch den Reisepass nehmen. Ich habe auch beim dt. Einwohnermeldeamt nachgefragt, die meinen ein Auszug aus dem Melderegister (fuer 5 EUR) reicht aus, um den Familienstand nachzuweisen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 11. April 2010 11:35 
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Davon abgesehen, sollten die Damen und Herren in Bruessel doch mal ueber eine EU/EWR-weite Meldebehoerde (im Zeitalter der Informationstechnologie) nachdenken. :idea: :wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 11. April 2010 11:36 
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aeki hat geschrieben:
Davon abgesehen, sollten die Damen und Herren in Bruessel doch mal ueber eine EU/EWR-weite Meldebehoerde (im Zeitalter der Informationstechnologie) nachdenken. :idea: :wink:


In manchen Ländern gibt es nicht einmal eine Meldepflicht - da wird Brüssel auf Granit beißen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 22. April 2010 20:11 
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aeki hat geschrieben:
Das ist schon klar. Ich will nur das Original nicht gern mittnehmen, zumahle ich das nicht "aufbewahre".
Hej aeki,

Du brauchst das original Stammbuch normal auch nicht mitzunehmen, lass Dir in Deutschland eine beglaubigte Abschrift von Geburts- und/oder Heiratsurkunde machen und nimm die mit, das reicht auch. :wink:

Viel Grüße aus Småland :flagge:
Harald

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 24. September 2010 13:42 
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Hi,

habe nun Reisepass und Geburtsurkunde mir beschafft. Danke nochmal für die Tipps.

Skatteverket meinte außerdem man braucht eine Bescheinigung über den "civil stånd". Weiss jemand zufällig wie alt die sein darf? Meine ist nämlich schon ein Jahr alt..

Tack jättemycket. Aeki


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 24. September 2010 17:52 
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aeki hat geschrieben:
Skatteverket meinte außerdem man braucht eine Bescheinigung über den "civil stånd". Weiss jemand zufällig wie alt die sein darf? Meine ist nämlich schon ein Jahr alt.

Hej aeki,

da reicht die zuletzt gültige und aktuellste Bescheinigung. Wenn sich seit dem Jahr nichts geändert hat reicht deine alte Bescheinigung. Bei uns reichte sogar unsere Heiratsurkunde von 1987. :wink:

Viele Grüße aus Småland :flagge:
Harald

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 24. September 2010 21:47 
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Ich habe denen vom Skatteverket nur meinen (italienischen) Pass vorgelegt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 26. September 2010 11:57 
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Beiträge: 12
ich musste auch lediglich mein Reisepass vorlegen (beim Skattewerk)


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 28. September 2010 17:53 
Neuling
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Beiträge: 7
Und kann man sich ohne Job trotzdem für eine PN anmelden?

Ich bin aus England nach Schweden gezogen und hatte keinen Job. War kein Problem eine PN zu bekommen. Aber umgedreht bekommst Du keinen Job ohne PN.

Übrigens, als ich mich dann mit meiner neuen PN bei arbetsförmedling arbeitssuchend gemeldet habe wurde mir gesagt, dass wenn ich mich in England als arbeitslos hätte registrieren lassen, hätte ich in Schweden Anspruch auf Arbeitlosengeld. Keine Ahnung ob dass so stimmt, ich wollte aber sowieso lieber arbeiten.

Gruss

Konrad


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2010 12:49 
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Registriert: 27. September 2009 17:52
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Wohnort: Berlin
Ja, man muss die PN sogar beantragen, sobald man nach Schweden umzieht (folkbokföring).

Nach 3 Monaten spaetestens muss man sich bei migrationsverket das Aufenhaltsrecht bestätigen lassen.

Arbeitslosengeld kann man mit dem Formular E303 von einem EU-Land in ein anderes mitnehmen. Fuer 3 Monate mit der Moeglichkeit auf 6 Monate Verlaengerung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2010 23:25 
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Registriert: 30. September 2010 23:20
Beiträge: 13
Ich weiß zwar nicht mehr ob ich bei meiner Anmeldung Pass oder Personalausweis vorgelegt habe aber ich weiß genau das ich weder ein Stammbuch noch eine Geburtsurkunde noch eine Bescheinigung über den "civil stånd" dabei hatte. Aber vielleicht braucht man letzteres auch nicht wenn man ledig ist .....


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