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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 11. April 2010 11:36 
Schweden Guru
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Registriert: 25. August 2008 15:19
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aeki hat geschrieben:
Davon abgesehen, sollten die Damen und Herren in Bruessel doch mal ueber eine EU/EWR-weite Meldebehoerde (im Zeitalter der Informationstechnologie) nachdenken. :idea: :wink:


In manchen Ländern gibt es nicht einmal eine Meldepflicht - da wird Brüssel auf Granit beißen.

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 22. April 2010 20:11 
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aeki hat geschrieben:
Das ist schon klar. Ich will nur das Original nicht gern mittnehmen, zumahle ich das nicht "aufbewahre".
Hej aeki,

Du brauchst das original Stammbuch normal auch nicht mitzunehmen, lass Dir in Deutschland eine beglaubigte Abschrift von Geburts- und/oder Heiratsurkunde machen und nimm die mit, das reicht auch. :wink:

Viel Grüße aus Småland :flagge:
Harald

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 24. September 2010 13:42 
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Registriert: 27. September 2009 17:52
Beiträge: 40
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Hi,

habe nun Reisepass und Geburtsurkunde mir beschafft. Danke nochmal für die Tipps.

Skatteverket meinte außerdem man braucht eine Bescheinigung über den "civil stånd". Weiss jemand zufällig wie alt die sein darf? Meine ist nämlich schon ein Jahr alt..

Tack jättemycket. Aeki


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 24. September 2010 17:52 
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Beiträge: 270
Wohnort: Rosenfors (Småland)
aeki hat geschrieben:
Skatteverket meinte außerdem man braucht eine Bescheinigung über den "civil stånd". Weiss jemand zufällig wie alt die sein darf? Meine ist nämlich schon ein Jahr alt.

Hej aeki,

da reicht die zuletzt gültige und aktuellste Bescheinigung. Wenn sich seit dem Jahr nichts geändert hat reicht deine alte Bescheinigung. Bei uns reichte sogar unsere Heiratsurkunde von 1987. :wink:

Viele Grüße aus Småland :flagge:
Harald

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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 24. September 2010 21:47 
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Beiträge: 32
Wohnort: Karlstad - Värmlands län
Ich habe denen vom Skatteverket nur meinen (italienischen) Pass vorgelegt.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 26. September 2010 11:57 
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Registriert: 1. März 2010 14:38
Beiträge: 12
ich musste auch lediglich mein Reisepass vorlegen (beim Skattewerk)


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 28. September 2010 17:53 
Neuling
Neuling

Registriert: 27. September 2010 17:39
Beiträge: 7
Und kann man sich ohne Job trotzdem für eine PN anmelden?

Ich bin aus England nach Schweden gezogen und hatte keinen Job. War kein Problem eine PN zu bekommen. Aber umgedreht bekommst Du keinen Job ohne PN.

Übrigens, als ich mich dann mit meiner neuen PN bei arbetsförmedling arbeitssuchend gemeldet habe wurde mir gesagt, dass wenn ich mich in England als arbeitslos hätte registrieren lassen, hätte ich in Schweden Anspruch auf Arbeitlosengeld. Keine Ahnung ob dass so stimmt, ich wollte aber sowieso lieber arbeiten.

Gruss

Konrad


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2010 12:49 
Teilnehmer
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Registriert: 27. September 2009 17:52
Beiträge: 40
Wohnort: Berlin
Ja, man muss die PN sogar beantragen, sobald man nach Schweden umzieht (folkbokföring).

Nach 3 Monaten spaetestens muss man sich bei migrationsverket das Aufenhaltsrecht bestätigen lassen.

Arbeitslosengeld kann man mit dem Formular E303 von einem EU-Land in ein anderes mitnehmen. Fuer 3 Monate mit der Moeglichkeit auf 6 Monate Verlaengerung.


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 Betreff des Beitrags: Re: Anmeldung skatteverket und Auszeit in SE vorm neuen Job
BeitragVerfasst: 1. Oktober 2010 23:25 
Teilnehmer
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Registriert: 30. September 2010 23:20
Beiträge: 13
Ich weiß zwar nicht mehr ob ich bei meiner Anmeldung Pass oder Personalausweis vorgelegt habe aber ich weiß genau das ich weder ein Stammbuch noch eine Geburtsurkunde noch eine Bescheinigung über den "civil stånd" dabei hatte. Aber vielleicht braucht man letzteres auch nicht wenn man ledig ist .....


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