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<center><img src="http://www.arcor.de/palb/alben/24/1496424/400_6461393232376339.jpg "></center><p>
Verband schwedischer Makler<p>Die Regeln für die Tätigkeit der Immobilienmakler sind von Land zu<br>Land sehr unterschiedlich. In Schweden gibt es ein besonderes<br>Maklergesetz, das den Maklerberuf regelt, sowohl hinsichtlich des<br>Rechts, Vermittlertätigkeit auszuüben als auch der<br>Maklerverpflichtungen, -verantwortlichkeiten und -rechte. Eine<br>Person, die als Immobilienmakler tätig ist, muss bei einer besonderen<br>staatlichen Behörde registriert sein. Die Voraussetzungen für die<br>Registrierung gehen aus dem Maklergesetz hervor. Heute wird eine<br>zweijährige Hochschulausbildung verlangt, die u.a. Jura, Wirtschaft<br>und Bautechnik umfasst. Durch seine gründliche Ausbildung trägt der<br>Immobilienmakler die Verantwortung und sorgt für die gesamte<br>Übernahme einschließlich der Erstellung des Übernahmevertrags. Der<br>schwedische Immobilienmakler soll ein unparteiischer Berater sowohl<br>gegenüber dem Verkäufer als auch dem Käufer sein, mit einer Ausnahme:<br>Der Immobilienmakler hat seinem Auftraggeber gegenüber eine grössere<br>Verpflichtung in Bezug auf die eigentliche Preisgestaltung. Ist der<br>Verkäufer Auftraggeber des Maklers, ist der Makler in erster Linie<br>verpflichtet, den bestmöglichen Preis für seinen Auftraggeber zu<br>erzielen, jedoch in Bezug auf Auskünfte über die Immobilie,<br>Ratschläge oder Informationen hat der Immobilienmakler auch eine<br>schadenersatzbewehrte Verantwortung dem Käufer gegenüber.<br>Hinsichtlich der Erstellung von Übernahmeverträgen hat der<br>Immobilienmakler zu gleichen Teilen die Interessen des Käufers wie<br>auch des Verkäufers wahrzunehmen und den Übernahmevertrag so zu<br>formulieren, dass beide Seiten seinen Sinn verstehen.<br>Vorteilhaft beim Immobilienerwerb in Schweden ist, dass keine<br>Grunderwerbsteuer anfällt. Der Käufer hat lediglich eine<br>Registrierungsgebühr in Höhe von 1,5 Prozent des Kaufpreises zu<br>entrichten. An laufenden steuerlichen Belastungen kommen auf den<br>neuen Immobilienbesitzer die Grundsteuer und gegebenenfalls die<br>Vermögensteuer zu. Die Grundsteuer beträgt 1 Prozent des so<br>genannten<br>Taxierungswertes. Dieser liegt gesetzlich bei 75 Prozent des<br>Marktwertes des Grundstückes und wird jedes Jahr neu berechnet.<br>Beschränkt Steuerpflichtige zahlen in Schweden Vermögensteuer<br>in Höhe<br>von 1,5 Prozent auf den Teil des Wertes der schwedischen Immobilie,<br>der bei Ehegatten den Betrag von umgerechnet knapp 220.000 Euro<br>übersteigt.<p>Bei einem späteren Verkauf der Ferienimmobilie kommt man nicht so<br>günstig davon wie in den Niederlanden: In Schweden sind zwei<br>Drittel<br>des Veräußerungsgewinnes mit 30 Prozent zu besteuern.<p>Lothar Siemers und Sabine Gregier sind Rechtsanwälte und<br>Steuerberater bei PricewaterhouseCoopers, Private Client Solutions,<br>in Düsseldorf.<p>Meine Empfehlung: Schwed. Makler benutzen.<p>mvh<br>Peter<p><p><p> <br>
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