Benötige ich eine Aufenthaltsgenehmigung für Schweden?Klare Antwort: Nein! Seit Mai 2006 ist keine Aufenthaltsgenehmigung (uppehållstillstånd) für EU-Bürger mehr notwendig wenn sie länger als drei Monate im Land bleiben möchten; davor war sie eher Formsache. Statt dessen hast Du ein fast automatisches Aufenthaltsrecht (uppehållsrätt), und zwar grob gesagt unter der Bedingung, dass Du dem Staat nicht zur Last fällst. Um dies zu prüfen, und um Dein Aufenthaltsrecht bestätigt zu bekommen, ist innerhalb der “freien” drei Monate eine Registrierung beim Einwanderungsamt (migrationsverket) notwendig. Dazu dient das Formular 140011 (s.u.). Seit Januar 2012 gibt es für Angehörige von EU-Mitgliedern die neuen Aufenthaltsrechtskarten mit Foto (siehe Beispiel). Die alten ohne Foto bleiben allerdings weiterhin gültig. Bedingungen für AufenthaltsrechtDamit das Aufenthaltsrecht gewährt wird, mußt Du bei Deiner Registrierung beim Migrationsverket einen der folgenden Fälle geltend machen und durch geeignete Dokumente nachweisen (z.B. durch einen Arbeitsvertrag mit Angabe der Arbeitszeiten und Kontaktperson):
Wo registriere ich mich?Beim Migrationsverket kannst Du Dir das benötigte Formular 140011 als PDF herunterladen und zuhause ausdrucken. Du kannst die Registrierung in einfachen Fällen sogar direkt Online vornehmen: Registrierung Aufenthaltsrecht Online (englisch): E-forms Registrierung Aufenthaltsrecht Online (schwedisch): E-blanketter Die notwendigen Dokumente legt man als Word, JPG oder PDF bei, oder schickt sie einfach per Post nach. Was bringt mir das Aufenthaltsrecht?Durch Dein offiziell bestätigtes Aufenthaltsrecht bist Du legal im Land und kannst eine personnummer erhalten (wenn voraussichtlich für mindestens 12 Monate im Land). Die wiederum ist für jegliche Verwaltung, Anmeldung, Registrierung wichtig. Ständiges Aufenthaltsrecht, permanent uppehållsrättSobald du fünf Jahre in Schweden gelebt hast, kannst du ein dauerhaftes (ständiges, permanentes) Aufenthaltsrecht beantragen. Dafür wird das Formular 142011 benötigt. Weitere Fragen zur Migration Einwanderung Auswanderung?Das schwedische Einwanderungsamt hat eine Liste der häufig gestellten Fragen zusammengestellt. Du findest sie hier auf schwedisch und englisch. Weitere Infos: Migrationsverket
Alle Angaben ohne Gewähr! |
| Aktualisiert am Montag, 30. Januar 2012 um 15:34 |
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Kommentare (2)



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Antwort: Hallo Sarik, stell deine Frage am besten direkt an das Migrationsverk, oder bei uns im Forum! Hier auf der Artikelseite können solche Fälle schlecht besprochen werden. Danke + Gruß Dietmar
die Links auf dieser Seite zum migrationsverket funktionieren nicht mehr... es erscheint eine Fehlerseite.
Liebe Grüße
Henrik
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Antwort: Danke! Migrationsverket hat komplett umgestellt, wir haben die Links korrigiert.